Gase
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       Betrieb

        Damit  Beschäftigte oder Dritte nicht gefährdet werden,  sind die in der TRSK 500 "Betrieb von Getränkeschankanlagen" 
        festgelegten Anforderungen über den Umgang mit Druckgasflaschen einzuhalten. Aus Gründen der Sicherheit, insbesondere wegen der 
        Gefahr des Unwirksamwerdens von Sicherheitseinrichtungen, z.B. der Lüftungseinrichtung oder Gaswarneinrichtung,  sind diese in
        regelmäßigen Zeitabständen  zu beobachten oder deren Wirksamkeit nachzuprüfen.

        Allgemeines zum Thema Kohlensäure

        In Getränkeschankanlagen werden mittels Druckgasen Getränke oder Getränkegrundstoffe gefördert. Als Druckgase sind in Kontakt
        mit Getränken nur die lebensmittelrechtlich
  unbedenklichen Gase  Kohlendioxid (CO2),  Stickstoff (N 2)  oder  Gemische  aus beiden 
        Gasen  (N 2 / CO2 )  zugelassen. Hiervon ist  Kohlendioxid,  besser bekannt unter dem  Handelsnamen Kohlensäure, das am häufigsten
        verwendete Druckgas.


        Eigenschaften von Kohlendioxid (CO2)

        Kohlendioxid kommt in geringen Mengen in der natürlichen Atmosphäre (Atemluft) vor. Die Konzentration beträgt durchschnittlich ca.
        0,035 Vol.%. Es ist ein nicht brennbares, nicht ätzendes, nicht wassergefährdendes, farb- und geruchloses Gas.
        Kohlendioxid ist ungefähr eineinhalb Mal schwerer als Luft. Es sammelt sich beim Ausströmen daher zunächst in Bodennähe bzw. in
        tieferliegenden Gebäudeteilen. Insbesondere in solchen Bereichen können erhöhte CO2- Konzentrationen auftreten.
        Kohlendioxid ist als inert (unter normalen Bedingungen keine chemischen Reaktionen mit anderen Stoffen) eingestuft (TRB 610 Anlage 1).
        Trotzdem führt es bei höherer Konzentration
, auch bei ausreichendem Sauerstoffgehalt, zu Gesundheitsstörungen, die bis 
        zum Tod führen können.
( siehe hierzu u.a. Tabelle über Gefährdung und Auswirkungen )

               
                     Calectro-Gaswarngerät

        Hinweisschild nach TRSK 5.3.2.3
             
                       Dräger- Gaswarngerät
          ( Bild anklicken, Dräger-Homepage )

                 Alle Personen müssen mit diesem Hinweisschild auf die Gefahren bei evtl. ausströmenden Gasen hingewiesen  werden,
                                wenn Sie einen geschlossenen Raum wie z. B. den Getränke- bzw. Kohlensäurelagerraum betreten !!!



             Druckminderer

C02 -Anteil

Gefährdung und Auswirkung bei

in der Atemluft

zunehmender C02 -Einwirkung

ca. 0,5 Vol. %

Maximal zulässige Arbeitsplatzkonzentration

 

( MAK- Wert )

ca. 0,5 - 1 Vol. %

Bei nur kurzzeitiger Einatmung generell noch

 

keine besonderen Beeinträchtigungen der

 

Körperfunktionen

ca. 2 - 3 Vol. %

Zunehmende Reizung des Atemzentrums mit

 

Aktivierung der Atmung und Erhöhung der

 

Pulsfrequenz

ca. 4 - 7 Vol. %

Verstärkung der vorgenannten Beschwerden;

 

zusätzlich Durchblutungsprobleme in Gehirn,

 

Aufkommen von Schwindelgefühl, Brechreiz

 

oder Ohrensausen

ca. 8 - über 10 Vol .%

Verstärkung der vorgenannten Beschwerden bis

 

zu Krämpfen und Bewußtlosigkeit mit dann

 

kurzfristig folgendem Tod

     

                  Airseperator